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   BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22   

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https://dejure.org/2022,45543
BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22 (https://dejure.org/2022,45543)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22 (https://dejure.org/2022,45543)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2022 - NotZ(Brfg) 5/22 (https://dejure.org/2022,45543)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7b Abs 3 S 2 BNotO

  • IWW

    § 7b Abs. 3 Satz 2 Fall 1 BNotO, § ... 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 111d Satz 2 BNotO, § 7b Abs. 3 Satz 2 BNotO, § 7a Abs. 6 Satz 1 BNotO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO, Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG, § 7g Abs. 6 Nr. 1 bis 3 BNotO, § 7b Abs. 2 Satz 1 BNotO, § 7g Abs. 6 BNotO, § 7g Abs. 6 Satz 3 BNotO, § 87b Abs. 3 VwGO, §§ 2042 ff BGB, §§ 363 ff FamFG, § 2033 Abs. 1 BGB, § 783 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 363 Abs. 1 Halbsatz 2 FamFG, § 365 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 FamFG, §§ 7, 27 BeurkG, § 29 GBO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 111g Abs. 1 BNotO, § 52 Abs. 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Neubewertung der im Rahmen der notariellen Fachprüfung erbrachten Leistungen; Ausschluss von der mündlichen Prüfung; Wiederholte Korrektur einer Klausur durch neu eingesetzte Prüfer nach insoweit erfolgreichem Widerspruchsverfahren

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige "Verbesserungsklage" nach nicht bestandener Fachprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 7b Abs. 3 S. 2
    A) Hat ein Prüfling die notarielle Fachprüfung nicht bestanden, weil er gemäß § 7b Abs. 3 Satz 2 BNotO von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen ist, fehlt seiner - auch - auf eine Neubescheidung mit dem Ziel der Verbesserung der bestandenen Klausuren gerichteten Klage das ...

  • rechtsportal.de

    BNotO § 7b Abs. 3 S. 2
    Neubewertung der im Rahmen der notariellen Fachprüfung erbrachten Leistungen; Ausschluss von der mündlichen Prüfung; Wiederholte Korrektur einer Klausur durch neu eingesetzte Prüfer nach insoweit erfolgreichem Widerspruchsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine auf eine Neubescheidung mit dem Ziel der Verbesserung der bestandenen Klausuren gerichteten Klage nach nicht bestandener notarieller Fachprüfung (Ausschluss von der mündlichen Prüfung gemäß § 7b Abs. 3 Satz 2 BNotO); zur wiederholten ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notarielle Fachprüfung - und die Verbesserungsklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notarielle Fachprüfung - und die wiederholte Korrektur einer Klausur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 734
  • DNotZ 2023, 795
  • WM 2023, 1763
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22
    Die Eigenart dieses Bewertungsvorgangs und die dabei zu beachtenden Anforderungen des Gebots der Chancengleichheit machen es notwendig, den Prüfern einen Bewertungsspielraum zuzuerkennen, dessen Wahrnehmung nur einer eingeschränkten Nachprüfung unterliegt (vgl. zB BVerfGE 84, 34, 51 ff sowie NVwZ 1995, 469, 470; BVerwG, NJW 2018, 2142 Rn. 8 ff).

    Ferner müssen prüfungsspezifische Wertungen und Gewichtungen nachvollziehbar sein und dürfen keine inhaltlichen Widersprüche aufweisen (vgl. zB BVerfGE 84, 34, 53 ff; BVerwG, NJW 2018 aaO Rn. 10; NVwZ 2004 aaO).

    Soweit die Richtigkeit oder Angemessenheit von Lösungen wegen der Eigenart der Prüfungsfrage nicht eindeutig bestimmbar ist, die Beurteilung vielmehr unterschiedlichen Ansichten Raum lässt, muss dem Prüfling ein angemessener Antwortspielraum zugestanden werden (vgl. zB Senat, Beschlüsse vom 16. November 2020 - NotZ(Brfg) 5/20, NJOZ 2021, 564 Rn. 11 und vom 13. März 2017 - NotZ(Brfg) 6/16, BeckRS 2017, 107462 Rn. 4; BVerfGE 84, 34, 55; BVerwG, NJW 2018 aaO Rn. 9).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung;

    Auszug aus BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22
    Es ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Prüfung für ihn insgesamt unter Bedingungen stattfindet, die mit denjenigen bei normalem Prüfungsverlauf vergleichbar sind (vgl. zB BVerwG, NJW 2003, 1063).

    Vielmehr darf vorausgesetzt werden, dass der neue Prüfer zu einer selbständigen eigenverantwortlichen Bewertung fähig und bereit ist (vgl. BVerwG, NJW 2003, 1063).

    Die Klausur ist zu diesem Zweck kopiert und Randbemerkungen der Vorprüfer sind - überobligatorisch (vgl. BVerwG, NJW 2003, 1063, 1064) - entfernt worden.

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22
    Dies schließt allerdings nicht aus, dass die Begründung nur kurz ausfällt, vorausgesetzt, die vorstehend dargestellten Kriterien für ein mögliches Nachvollziehen der grundlegenden Gedankengänge des Prüfers sind erfüllt (vgl. zB BVerwG, NJW 2012, 2054, Rn. 8 mwN; NVwZ-RR 1994, 582, 583 f; BVerwGE 91, 262, 265 ff).

    Die Zweitprüferin hat sich diesem Votum nicht nur - was zulässig ist (vgl. dazu BVerwGE 91, 262, 269) - angeschlossen, sondern darüber hinaus ihre eigenen Vorstellungen dargelegt und auf dieser Grundlage eine - mit der des Erstkorrektors im Wesentlichen übereinstimmende - Bewertung vorgenommen.

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96

    Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft

    Auszug aus BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22
    Vielmehr hat sich die Klägerin bei der Lösung der Aufgabe lediglich mit der (vertraglichen) Auseinandersetzung des Nachlasses im Sinne der §§ 2042 ff BGB und dem Verfahren gemäß §§ 363 ff FamFG befasst, nicht jedoch mit den weiteren rechtsgeschäftlichen Möglichkeiten wie der Erbteilsübertragung, § 2033 Abs. 1 BGB und der Abschichtungsvereinbarung analog § 783 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Januar 1998 - IV ZR 346/96, BGHZ 138, 8, 10 f).
  • OLG Bremen, 10.03.2016 - 5 W 40/15

    Wirksamkeit der Bestellung des beurkundenden Notars zum Testamentsvollstrecker

    Auszug aus BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22
    (6) Fachlich nicht zu beanstanden ist ferner, dass der Zweitkorrektor ergänzend zu den Ausführungen des Erstkorrektors die nicht näher begründete Feststellung der Klägerin, die Ernennung des Urkundsnotars des Testaments (F) zum Testamentsvollstrecker verstoße gegen §§ 7, 27 BeurkG, sofern dies nicht als Ernennungswunsch an das Nachlassgericht formuliert sei, mit Blick auf die Ernennung in einem gesonderten privatschriftlichen Testament als in dieser Pauschalität nicht für zutreffend erachtet hat (vgl. dazu zB BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022 - IV ZB 24/21, FGPrax 2022, 72 Rn. 17 ff sowie schon OLG Bremen, NJW-RR 2016, 979 Rn. 10 ff).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZB 24/21

    Ernennung eines Urkundsnotars zum Testamentsvollstrecker in einem "Nachtrag zu

    Auszug aus BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22
    (6) Fachlich nicht zu beanstanden ist ferner, dass der Zweitkorrektor ergänzend zu den Ausführungen des Erstkorrektors die nicht näher begründete Feststellung der Klägerin, die Ernennung des Urkundsnotars des Testaments (F) zum Testamentsvollstrecker verstoße gegen §§ 7, 27 BeurkG, sofern dies nicht als Ernennungswunsch an das Nachlassgericht formuliert sei, mit Blick auf die Ernennung in einem gesonderten privatschriftlichen Testament als in dieser Pauschalität nicht für zutreffend erachtet hat (vgl. dazu zB BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022 - IV ZB 24/21, FGPrax 2022, 72 Rn. 17 ff sowie schon OLG Bremen, NJW-RR 2016, 979 Rn. 10 ff).
  • BFH, 21.05.1999 - VII R 34/98

    Grundsätze für die Steuerberaterprüfung

    Auszug aus BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22
    Die Fragestellung war insoweit auch nicht missverständlich (vgl. dazu BFHE 188, 502, 509; OVG Saarlouis, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 3 Q 70/02 juris Rn. 22; VG Braunschweig, Urteil vom 6. Juni 2007 - 6 A 311/06, juris Rn 21).
  • OVG Saarland, 30.06.2003 - 3 Q 70/02

    Prüfungsrecht, Prüfung, Juristische, Aufgabenstellung, Eindeutigkeit,

    Auszug aus BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22
    Die Fragestellung war insoweit auch nicht missverständlich (vgl. dazu BFHE 188, 502, 509; OVG Saarlouis, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 3 Q 70/02 juris Rn. 22; VG Braunschweig, Urteil vom 6. Juni 2007 - 6 A 311/06, juris Rn 21).
  • VG Braunschweig, 06.06.2007 - 6 A 311/06

    Anhaltspunkt; Anspruch; Aufgabe; Aufgabentext; Aufrechnung;

    Auszug aus BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22
    Die Fragestellung war insoweit auch nicht missverständlich (vgl. dazu BFHE 188, 502, 509; OVG Saarlouis, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 3 Q 70/02 juris Rn. 22; VG Braunschweig, Urteil vom 6. Juni 2007 - 6 A 311/06, juris Rn 21).
  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

    Auszug aus BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22
    Dies schließt allerdings nicht aus, dass die Begründung nur kurz ausfällt, vorausgesetzt, die vorstehend dargestellten Kriterien für ein mögliches Nachvollziehen der grundlegenden Gedankengänge des Prüfers sind erfüllt (vgl. zB BVerwG, NJW 2012, 2054, Rn. 8 mwN; NVwZ-RR 1994, 582, 583 f; BVerwGE 91, 262, 265 ff).
  • BGH, 23.04.2018 - NotZ(Brfg) 6/17

    Recht eines Notars zur Nutzung der Bezeichnung "Notariat" statt der gesetzlichen

  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

  • BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11

    Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

  • BVerwG, 05.03.2018 - 6 B 71.17

    Bewertung von Aufsichtsarbeiten; Bewertungsmaßstab des fachwissenschaftlichen

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 2 LB 158/10
  • BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20

    Anordnung der Wiederholung der Prüfung auf Antrag eines Prüflings wegen

  • BGH, 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 12/14

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Wiedererlangung des Notarsamts nach dessen

  • BGH, 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 6/20

    Rechtfertigung einer Abweichung von der Regelvoraussetzung des § 6 Abs. 2 S. 1

  • BGH, 13.03.2017 - NotZ(Brfg) 6/16

    Notarielle Fachprüfung: Rechtmäßigkeit von Bewertungen von schriftlichen

  • BVerwG, 02.06.1998 - 6 B 78.97

    Bewertung einer Klausur in einer juristischen Staatsprüfung als "ungenügend" bei

  • BVerwG, 09.06.1993 - 6 B 35.92

    Richtergesetz - Prüfung - Gespaltetene Notenskala - Juristische Prüfung -

  • BVerwG, 08.07.1992 - 6 B 7.92

    Wiederholungsprüflinge, keine grundgesetzwidrige Benachteiligung von - durch

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 96.94

    Klage gegen eine Entscheidung des Justizprüfungsamtes wegen Nichtbestehens der

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2002 - 9 S 1704/02

    Begründung einer Prüfungsentscheidung

  • BGH, 04.03.2024 - NotZ(Brfg) 2/23

    Bewertungsfehler macht Prüfer nicht voreingenommen!

    Schließlich ist die Vergabe von Punkten und Noten - sofern nicht (anders als hier) mathematisch determiniert - sowie die Frage, ob eine Prüfungsleistung als "brauchbar" zu bewerten ist, Gegenstand des Bewertungsspielraums (zuletzt Senat, Beschluss vom 14. November 2022 - NotZ (Brfg) 5/22, ZNotP 2023, 323, juris Rn. 26 mwN).
  • VG Hamburg, 16.05.2023 - 2 K 4870/20

    Erfolgreiche Klage gegen das Nichtbestehen einer Promotion (Verpflichtung zur

    Es ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Prüfung für ihn insgesamt unter Bedingungen stattfindet, die mit denjenigen bei normalem Prüfungsverlauf vergleichbar sind (BGH, Senat für Notarsachen, Beschl. v. 14.11.2022, NotZ (Brfg) 5/22, juris Rn. 19 m.w.N.).
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